Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
Print4Work – Alexander Pranzl
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge zwischen Alexander Pranzl, Print4Work, mit Sitz in Grein an der Donau, Österreich (nachfolgend „Print4Work“), und seinen Kunden.
1.2. Print4Work bietet insbesondere folgende Leistungen und Produkte an:
- Textildruck und Textilveredelung,
- Stickerei und Bestickung,
- Folienbeschriftungen,
- Folienbeklebungen,
- Werbetechnik,
- Herstellung und Personalisierung von Werbemitteln,
- individuelle Anfertigung und Veredelung von Textilien und sonstigen Produkten,
- Gestaltung und Datenaufbereitung,
- Produktion von Beschriftungen und Werbemitteln,
- Montage und Demontage von Folien, Beschriftungen und Werbetechnik vor Ort,
- sowie damit verbundene Dienstleistungen und Lieferungen.
1.3. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des Unternehmensgesetzbuches (B2B) als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (B2C).
1.4. Gegenüber Verbrauchern gelten diese AGB nur insoweit, als sie nicht durch zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG), des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG), des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG), des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) oder sonstiger zwingender Verbraucherschutzvorschriften verdrängt werden.
1.5. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn Print4Work deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt hat.
1.6. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1. Angebote von Print4Work sind, sofern nicht ausdrücklich anders bezeichnet, freibleibend und unverbindlich.
2.2. Ein Vertrag kommt durch ausdrückliche Annahme des Auftrages, durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung oder spätestens durch Beginn der Ausführung des Auftrages durch Print4Work zustande.
2.3. Angebote beruhen auf den vom Kunden mitgeteilten Angaben und Anforderungen.
2.4. Ändern sich nach Angebotslegung die vom Kunden gewünschten Mengen, Materialien, Ausführungen, Maße, Motive, Daten, Produktionsverfahren oder sonstigen Grundlagen, ist Print4Work berechtigt, das Angebot entsprechend anzupassen.
2.5. Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen erstellt. Sofern ein Kostenvoranschlag ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet wird, können sich daraus Abweichungen ergeben.
2.6. Bei umfangreichen oder individuell angefertigten Aufträgen kann Print4Work die Ausführung von einer angemessenen Anzahlung abhängig machen.
3. Individuelle Anfertigungen und Kundenvorgaben
3.1. Ein wesentlicher Teil der Leistungen von Print4Work besteht in der individuellen Herstellung und Personalisierung von Produkten.
3.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass sämtliche von ihm bereitgestellten:
- Texte,
- Logos,
- Grafiken,
- Bilder,
- Fotos,
- Schriften,
- Marken,
- Designs,
- Druckdaten,
- Stickmotive,
- Folienmotive,
- sonstigen Dateien und Inhalte
für die gewünschte Verwendung geeignet sind und keine Rechte Dritter verletzen.
3.3. Der Kunde bestätigt, über die erforderlichen Nutzungs-, Urheber-, Marken- und sonstigen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten zu verfügen.
3.4. Der Kunde hält Print4Work von Ansprüchen Dritter frei, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzen, soweit der Kunde die Rechtsverletzung zu vertreten hat.
3.5. Print4Work ist grundsätzlich nicht verpflichtet, vom Kunden bereitgestellte Inhalte auf Urheberrechte, Markenrechte, Persönlichkeitsrechte oder sonstige Rechte Dritter zu überprüfen.
3.6. Die Prüfung von Rechtschreibung, Telefonnummern, Internetadressen, Namen, Logos, Preisen, Größen, Positionierungen und sonstigen inhaltlichen Angaben obliegt grundsätzlich dem Kunden.
4. Entwürfe, Korrekturabzüge und Freigabe
4.1. Soweit Print4Work dem Kunden einen Entwurf, Korrekturabzug, Digitalproof, Muster oder eine sonstige Darstellung zur Kontrolle übermittelt, ist der Kunde verpflichtet, diesen sorgfältig zu prüfen.
4.2. Der Kunde hat insbesondere zu überprüfen:
- Texte und Schreibweisen,
- Namen und Bezeichnungen,
- Logos,
- Bilder und Grafiken,
- Farben,
- Größen,
- Mengen,
- Positionierungen,
- Druck- und Stickflächen,
- Folienausführungen,
- sonstige Produktionsangaben.
4.3. Die Freigabe kann schriftlich oder elektronisch, insbesondere per E-Mail oder über ein sonstiges vereinbartes Kommunikationsmittel, erfolgen.
4.4. Mit der Freigabe bestätigt der Kunde, dass der freigegebene Entwurf seinen Vorgaben entspricht.
4.5. Print4Work darf nach erfolgter Freigabe mit der Produktion beginnen.
4.6. Vom Kunden nachträglich verlangte Änderungen können zu zusätzlichen Kosten und einer angemessenen Verlängerung der Liefer- bzw. Produktionszeit führen.
4.7. Fehler, die ausschließlich auf vom Kunden freigegebene Daten, Inhalte oder Angaben zurückzuführen sind, begründen grundsätzlich keine Haftung von Print4Work, soweit Print4Work den Fehler nicht selbst verursacht oder eine offensichtliche Abweichung trotz erkennbarer Fehlerhaftigkeit pflichtwidrig umgesetzt hat.
5. Druck, Farben und technisch bedingte Abweichungen
5.1. Bei Druck-, Stick- und Folienarbeiten können technisch bedingte Abweichungen auftreten.
5.2. Insbesondere können sich Farbwirkungen aufgrund unterschiedlicher:
- Textilien,
- Materialien,
- Folien,
- Druckverfahren,
- Oberflächen,
- Produktionschargen,
- Bildschirme,
- Farbräume
unterscheiden.
5.3. Eine vollständige Übereinstimmung zwischen Bildschirmdarstellung, digitaler Vorlage, früheren Produktionen und dem fertigen Produkt kann nicht garantiert werden, sofern keine ausdrücklich vereinbarte und technisch geeignete Farbstandardisierung zugrunde liegt.
5.4. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen hinsichtlich Farbe, Position, Größe, Materialstruktur oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, sofern sie die vereinbarte bzw. gewöhnlich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigen.
5.5. Bei unterschiedlichen Textilien können sich Druckfarben unterschiedlich darstellen.
5.6. Insbesondere bei dunklen, farbigen oder strukturierten Textilien können sich Farbwirkung und Druckbild gegenüber einer digitalen Darstellung verändern.
6. Textildruck
6.1. Textildruck wird entsprechend dem vereinbarten Druckverfahren, Motiv und Material ausgeführt.
6.2. Die Haltbarkeit eines Druckes hängt unter anderem von Textilqualität, Material, Druckverfahren, Waschverhalten, Waschmittel, Temperatur, mechanischer Beanspruchung und sonstiger Pflege ab.
6.3. Der Kunde hat die von Print4Work bereitgestellten Pflegehinweise zu beachten.
6.4. Eine normale Abnutzung des Druckes durch bestimmungsgemäßen Gebrauch stellt keinen Mangel dar.
6.5. Bei vom Kunden beigestellten Textilien gelten zusätzlich die Bestimmungen gemäß Punkt 8.
7. Stickerei
7.1. Stickereien werden entsprechend dem vereinbarten Motiv und der technischen Umsetzbarkeit hergestellt.
7.2. Aufgrund unterschiedlicher Textilien, Materialstärken, Farben, Webarten und Stickdichten können geringfügige Abweichungen gegenüber einer digitalen Darstellung oder Vorlage auftreten.
7.3. Sehr kleine Schriften, feine Linien und besonders detaillierte Motive können aufgrund des Stickverfahrens nur eingeschränkt umgesetzt werden.
7.4. Print4Work ist berechtigt, ein Motiv technisch anzupassen, sofern dies für eine fachgerechte Stickproduktion erforderlich ist und das vereinbarte Erscheinungsbild nicht wesentlich verändert wird.
7.5. Die Erstellung bzw. Digitalisierung einer Stickdatei kann gesondert verrechnet werden, sofern dies vereinbart wurde.
7.6. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, verbleiben von Print4Work erstellte Stickdateien und Produktionsdaten im Eigentum bzw. Nutzungsbereich von Print4Work.
8. Vom Kunden beigestellte Textilien und Materialien
8.1. Werden Textilien, Kleidungsstücke, Taschen, Arbeitsbekleidung oder sonstige Gegenstände vom Kunden zur Bearbeitung bereitgestellt, trägt der Kunde grundsätzlich das Risiko für deren Eignung zur gewünschten Veredelung.
8.2. Print4Work ist berechtigt, vom Kunden bereitgestellte Waren abzulehnen, wenn diese aus fachlicher oder technischer Sicht für die gewünschte Bearbeitung ungeeignet sind.
8.3. Der Kunde hat die beigestellten Waren in einem sauberen, trockenen und zur Bearbeitung geeigneten Zustand bereitzustellen.
8.4. Trotz fachgerechter Bearbeitung können bei kundenseitig bereitgestellten Waren materialbedingte Veränderungen, Beschädigungen, Verfärbungen, Schrumpfungen oder Verformungen auftreten, sofern diese aufgrund der Beschaffenheit des Materials trotz fachgerechter Ausführung nicht vollständig vermeidbar waren.
8.5. Print4Work wird den Kunden, soweit ein entsprechendes Risiko vor Beginn der Bearbeitung erkennbar ist, nach Möglichkeit darauf hinweisen.
8.6. Eine Reinigung, Reparatur oder sonstige Aufbereitung kundenseitig bereitgestellter Waren ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
9. Folienbeschriftungen und Folienverklebungen
9.1. Folienbeschriftungen und Verklebungen werden entsprechend dem vereinbarten Material, Motiv und Untergrund ausgeführt.
9.2. Die Haltbarkeit einer Folienbeschriftung hängt unter anderem ab von:
- Untergrund,
- Materialqualität,
- Oberflächenbeschaffenheit,
- UV-Einstrahlung,
- Witterung,
- Temperatur,
- Reinigung,
- mechanischer Beanspruchung,
- Pflege,
- fachgerechter Nutzung.
9.3. Angegebene Haltbarkeitswerte von Folien stellen, sofern nicht ausdrücklich eine Garantie vereinbart wurde, technische Herstellerangaben bzw. Richtwerte dar.
9.4. Eine bestimmte Mindestlebensdauer wird nicht garantiert, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9.5. Bei Fahrzeugbeschriftungen können insbesondere Lackqualität, Alter des Lackes, Nachlackierungen, Reparaturen und Vorschäden Einfluss auf Haftung, Erscheinungsbild und spätere Entfernung der Folie haben.
9.6. Für Schäden am Lack oder Untergrund, die aufgrund bereits vorhandener Vorschäden, minderwertiger Lackierungen, Nachlackierungen oder sonstiger materialbedingter Eigenschaften entstehen, haftet Print4Work nur nach den gesetzlichen Bestimmungen.
10. Montage vor Ort
10.1. Montagearbeiten werden entsprechend dem vereinbarten Leistungsumfang durchgeführt.
10.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass der Montageort zum vereinbarten Termin zugänglich und für die Durchführung der Arbeiten geeignet ist.
10.3. Der Kunde hat Print4Work über bekannte Besonderheiten des Montageortes zu informieren, insbesondere über:
- Leitungen,
- Stromleitungen,
- Wasserleitungen,
- sonstige Installationen,
- empfindliche Oberflächen,
- bauliche Besonderheiten,
- statische Besonderheiten,
- sonstige für die Montage relevante Umstände.
10.4. Der Kunde hat erforderliche behördliche Genehmigungen und Zustimmungen des Eigentümers bzw. sonstiger Berechtigter einzuholen, sofern nicht ausdrücklich vereinbart wurde, dass Print4Work diese Aufgabe übernimmt.
10.5. Nicht ausdrücklich angebotene Zusatzarbeiten werden gesondert verrechnet.
10.6. Hierzu können insbesondere gehören:
- Entfernung bestehender Beschriftungen,
- umfangreiche Untergrundreinigung,
- Reparaturarbeiten,
- Untergrundvorbereitung,
- Elektroarbeiten,
- Gerüstleistungen,
- Hebebühnen,
- Sonderbefestigungen,
- zusätzliche Anfahrten.
10.7. Ist der Montageort nicht zugänglich, nicht vorbereitet oder aus Sicherheitsgründen nicht geeignet, ist Print4Work berechtigt, die Montage zu verschieben oder abzubrechen.
10.8. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten können dem Kunden verrechnet werden, sofern der Kunde die Ursache zu vertreten hat.
11. Liefer- und Produktionszeiten
11.1. Liefer- und Fertigstellungstermine werden nach Möglichkeit vereinbart.
11.2. Ein Termin ist nur dann verbindlich, wenn er ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurde.
11.3. Produktions- und Lieferfristen beginnen grundsätzlich erst, wenn alle für die Ausführung erforderlichen Informationen, Daten, Freigaben, Anzahlungen und Materialien vollständig vorliegen.
11.4. Verzögerungen aufgrund verspäteter Freigaben, Änderungswünsche, fehlender Informationen, verspäteter Zahlungen oder vom Kunden bereitzustellender Materialien verlängern die Leistungsfrist angemessen.
11.5. Lieferverzögerungen aufgrund von Ereignissen außerhalb des Einflussbereiches von Print4Work, insbesondere Lieferengpässen, Betriebsstörungen, Streiks, Naturereignissen, behördlichen Maßnahmen oder höherer Gewalt, verlängern die Leistungsfrist angemessen.
11.6. Gesetzliche Rechte von Verbrauchern bei Lieferverzug bleiben unberührt.
12. Preise, Umsatzsteuer und Zahlungsbedingungen
12.1. Es gelten die im jeweiligen Angebot, Kostenvoranschlag, Auftrag oder in der Auftragsbestätigung angegebenen Preise.
12.2. Print4Work wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG an. Die Umsätze sind daher im Rahmen der gesetzlichen Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit.
12.3. Auf den Rechnungen von Print4Work wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen.
12.4. Die angegebenen Preise stellen daher grundsätzlich den vom Kunden zu bezahlenden Gesamtbetrag dar, sofern im jeweiligen Angebot nichts anderes angegeben ist.
12.5. Auf den Rechnungen wird ein entsprechender Hinweis auf die Umsatzsteuerbefreiung angebracht, beispielsweise:
„Umsatzsteuerfrei aufgrund der Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG.“
12.6. Print4Work ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung vorliegen.
12.7. Versand-, Verpackungs-, Montage-, Anfahrts-, Gestaltungs-, Datenaufbereitungs-, Digitalisierungs-, Fremdleistungs- und sonstige Zusatzkosten werden gesondert verrechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind.
12.8. Bei größeren oder individuell angefertigten Aufträgen kann Print4Work eine angemessene Anzahlung verlangen.
12.9. Anzahlungen sind entsprechend der getroffenen Vereinbarung fällig.
12.10. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zu bezahlen.
12.11. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen.
12.12. Sollte Print4Work aufgrund einer Änderung der gesetzlichen Voraussetzungen, eines Verzichts auf die Kleinunternehmerregelung oder aus einem sonstigen gesetzlichen Grund künftig umsatzsteuerpflichtig werden, wird die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer ab dem Zeitpunkt der Steuerpflicht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen verrechnet.
12.13. Die umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen gehen entgegenstehenden Bestimmungen dieser AGB vor.
13. Lieferung und Abholung
13.1. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die vom Kunden angegebene Lieferadresse.
13.2. Versandkosten werden entsprechend dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung verrechnet.
13.3. Bei individuell angefertigten Produkten sind Teillieferungen zulässig, sofern diese dem Kunden zumutbar sind.
13.4. Bei vereinbarter Abholung hat der Kunde die Ware innerhalb einer angemessenen Frist abzuholen.
13.5. Bei Verbrauchergeschäften gelten die gesetzlichen Bestimmungen über den Gefahrenübergang.
13.6. Bei Unternehmergeschäften geht die Gefahr, soweit gesetzlich zulässig, mit Übergabe an den Kunden, dessen Beauftragten oder den Transporteur auf den Kunden über.
14. Eigentumsvorbehalt
14.1. Bei Geschäften mit Unternehmern bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum von Print4Work.
14.2. Bei Verbrauchergeschäften gilt ein Eigentumsvorbehalt nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
14.3. Der Kunde verpflichtet sich, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren bis zur vollständigen Bezahlung pfleglich zu behandeln.
15. Stornierung und Rücktritt durch den Kunden
15.1. Eine Stornierung eines Auftrages durch den Kunden ist nur möglich, soweit dies gesetzlich zulässig ist oder Print4Work der Stornierung ausdrücklich zustimmt.
15.2. Bei Unternehmergeschäften ist Print4Work bei einer vom Kunden gewünschten Stornierung berechtigt, bereits erbrachte Leistungen, bestellte Materialien, Produktionskosten, Fremdkosten und sonstige bereits entstandene angemessene Aufwendungen zu verrechnen.
15.3. Bei individuell angefertigten oder personalisierten Produkten kann eine Stornierung nach Produktionsbeginn ausgeschlossen sein, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
15.4. Zwingende gesetzliche Rücktrittsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
16. Gesetzliches Rücktrittsrecht bei Verbrauchern
16.1. Bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen werden, bestehen grundsätzlich die gesetzlichen Rücktrittsrechte nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG).
16.2. Bei Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, kann das gesetzliche Rücktrittsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen ausgeschlossen sein.
16.3. Dies betrifft insbesondere individuell personalisierte Produkte wie beispielsweise:
- individuell bedruckte Textilien,
- personalisierte Arbeitsbekleidung,
- individuell bestickte Textilien,
- personalisierte Taschen,
- individuell gefertigte Folienbeschriftungen,
- individuell angefertigte Werbemittel.
16.4. Ob die gesetzliche Ausnahme vom Rücktrittsrecht im konkreten Einzelfall anwendbar ist, richtet sich ausschließlich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
16.5. Print4Work schließt gesetzliche Rücktrittsrechte nicht weiter aus, als dies gesetzlich zulässig ist.
16.6. Bei nicht individuell angefertigten Waren bleiben die gesetzlichen Rücktrittsrechte unberührt.
16.7. Verlangt ein Verbraucher ausdrücklich, dass eine Dienstleistung bereits während der Rücktrittsfrist beginnt, gelten die gesetzlichen Bestimmungen über die Folgen eines Rücktritts und über eine gegebenenfalls anteilig zu leistende Zahlung.
16.8. Ein allfälliges Rücktrittsrecht erlischt bei Dienstleistungen nur unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen.
17. Gewährleistung
17.1. Print4Work leistet Gewähr nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.
17.2. Bei Verbrauchergeschäften über Waren gelten insbesondere die zwingenden Bestimmungen des Verbrauchergewährleistungsgesetzes (VGG).
17.3. Bei Unternehmergeschäften gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen des ABGB, soweit nicht wirksam etwas anderes vereinbart wurde.
17.4. Print4Work ist berechtigt und verpflichtet, bei Vorliegen eines gewährleistungspflichtigen Mangels zunächst die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsbehelfe zu erfüllen.
17.5. Geringfügige technisch bedingte Abweichungen hinsichtlich Farbe, Position, Materialstruktur oder Ausführung stellen keinen Mangel dar, soweit dadurch die vereinbarte bzw. gewöhnlich vorausgesetzte Verwendung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
17.6. Keine Gewährleistung besteht für Schäden oder Veränderungen, die nach Übergabe durch unsachgemäße Behandlung, falsche Pflege, ungeeignete Reinigungsmittel, übermäßige mechanische Beanspruchung, nachträgliche Veränderungen oder sonstige vom Kunden oder Dritten zu vertretende Umstände verursacht wurden, soweit gesetzlich zulässig.
17.7. Für kundenseitig beigestellte Materialien gelten zusätzlich die Regelungen gemäß Punkt 8.
17.8. Gesetzlich zwingende Gewährleistungsrechte von Verbrauchern werden durch diese AGB nicht eingeschränkt.
18. Pflege und bestimmungsgemäße Verwendung
18.1. Der Kunde hat Pflege- und Verwendungshinweise von Print4Work bzw. des jeweiligen Herstellers zu beachten.
18.2. Bei bedruckten und bestickten Textilien können falsche Waschtemperaturen, ungeeignete Waschmittel, aggressive Chemikalien, starke mechanische Beanspruchung oder unsachgemäßes Trocknen die Haltbarkeit der Veredelung beeinträchtigen.
18.3. Bei Folienbeschriftungen sind geeignete Reinigungs- und Pflegemethoden einzuhalten.
18.4. Schäden, die nachweislich aufgrund einer unsachgemäßen Verwendung oder Nichtbeachtung von Pflegehinweisen entstanden sind, unterliegen nicht der Gewährleistung, soweit gesetzlich zulässig.
19. Untersuchungs- und Rügepflicht bei Unternehmern
19.1. Unternehmer haben die von Print4Work gelieferten Waren und erbrachten Leistungen nach Übergabe bzw. Fertigstellung innerhalb angemessener Frist auf offensichtliche Mängel zu überprüfen.
19.2. Offensichtliche Mängel sind gegenüber Print4Work möglichst zeitnah und konkret zu beanstanden.
19.3. Die gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 UGB bleiben unberührt.
19.4. Gegenüber Verbrauchern bestehen keine über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehenden Untersuchungs- oder Rügepflichten.
20. Haftung
20.1. Print4Work haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die schuldhaft verursacht wurden.
20.2. Gegenüber Verbrauchern werden gesetzlich zwingende Haftungsbestimmungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt.
20.3. Gegenüber Unternehmern haftet Print4Work, soweit gesetzlich zulässig, nicht für leicht fahrlässig verursachte Schäden, ausgenommen Personenschäden und die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
20.4. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit Print4Work nach zwingenden gesetzlichen Bestimmungen haftet.
20.5. Gegenüber Unternehmern haftet Print4Work für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen oder sonstige Folgeschäden nur im gesetzlich zulässigen Umfang und bei Vorliegen der dafür erforderlichen gesetzlichen Voraussetzungen.
20.6. Eine Haftung nach zwingenden Bestimmungen, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes, bleibt unberührt.
21. Urheberrechte und Nutzungsrechte
21.1. Von Print4Work erstellte Entwürfe, Layouts, Grafiken, Produktionsdaten, Stickdateien, Vorlagen und sonstige kreative oder technische Arbeitsergebnisse bleiben grundsätzlich geistiges Eigentum von Print4Work, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
21.2. Mit Bezahlung des Auftrages erhält der Kunde grundsätzlich nur das für den vereinbarten Vertragszweck erforderliche Nutzungsrecht.
21.3. Eine Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder anderweitige Nutzung von Entwürfen und Produktionsdaten über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf der Zustimmung von Print4Work, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Rechte des Kunden entgegenstehen.
21.4. Vom Kunden bereitgestellte Logos, Marken, Grafiken und sonstige Inhalte bleiben im Eigentum bzw. Rechtebestand des Kunden oder des jeweiligen Rechteinhabers.
22. Produktionsdaten und Aufbewahrung
22.1. Print4Work ist berechtigt, Produktionsdaten, Druckdaten, Stickdateien und sonstige Unterlagen für die Dauer aufzubewahren, die für die Vertragsabwicklung, Dokumentation oder eine spätere Nachproduktion sinnvoll bzw. gesetzlich erforderlich ist.
22.2. Eine dauerhafte Aufbewahrung sämtlicher Produktionsdaten wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
22.3. Der Kunde ist selbst für die Sicherung seiner Originaldaten verantwortlich.
23. Kundendaten und Datenschutz
23.1. Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.
23.2. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt insbesondere zur Durchführung von Verträgen, zur Kommunikation mit Kunden, zur Rechnungslegung und zur Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
23.3. Nähere Informationen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung von Print4Work.
23.4. Die Datenschutzerklärung ist nicht Bestandteil dieser AGB.
24. Referenzfotos und Eigenwerbung
24.1. Print4Work ist grundsätzlich berechtigt, fertiggestellte Arbeiten zu eigenen Referenz- und Werbezwecken zu fotografieren und abzubilden, sofern dadurch keine berechtigten Interessen des Kunden oder Rechte Dritter verletzt werden.
24.2. Bei Verbrauchern werden personenbezogene Daten oder identifizierbare Personen nur auf Grundlage einer entsprechenden Einwilligung oder einer sonstigen zulässigen Rechtsgrundlage veröffentlicht.
24.3. Der Kunde kann einer konkreten Veröffentlichung aus berechtigten Gründen widersprechen.
25. Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
25.1. Gegenüber Unternehmern ist eine Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, soweit diese rechtskräftig festgestellt oder von Print4Work ausdrücklich anerkannt wurden.
25.2. Gegenüber Verbrauchern gelten die zwingenden gesetzlichen Bestimmungen.
25.3. Gesetzlich bestehende Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte von Verbrauchern werden durch diese Bestimmung nicht eingeschränkt.
26. Erfüllungsort und Gerichtsstand
26.1. Für Unternehmergeschäfte wird als Erfüllungsort der Sitz von Print4Work in Grein an der Donau, Österreich, vereinbart, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
26.2. Für Streitigkeiten mit Unternehmern wird, soweit gesetzlich zulässig, die Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz von Print4Work vereinbart.
26.3. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
26.4. Eine Gerichtsstandsvereinbarung zulasten eines Verbrauchers wird nicht getroffen.
27. Anwendbares Recht
27.1. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
27.2. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch nicht der zwingende Schutz entzogen wird, der dem Verbraucher aufgrund jener Bestimmungen zukommt, die ohne diese Rechtswahl anwendbar wären.
28. Verbraucherstreitigkeiten
28.1. Print4Work ist bemüht, Streitigkeiten mit Verbrauchern direkt und kundenorientiert zu lösen.
28.2. Gesetzlich zwingende Informationspflichten über alternative Streitbeilegungsstellen bleiben unberührt.
29. Änderungen der AGB
29.1. Für den jeweiligen Vertrag gelten grundsätzlich die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen AGB.
29.2. Änderungen dieser AGB werden dem Kunden bei neuen Vertragsabschlüssen bekanntgegeben.
29.3. Bereits geschlossene Verträge werden durch spätere Änderungen der AGB grundsätzlich nicht nachträglich verändert, sofern keine wirksame Änderungsvereinbarung getroffen wird.
30. Salvatorische Bestimmung
30.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt.
30.2. An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.
30.3. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Bestimmung nur im gesetzlich zulässigen Umfang.
31. Schlussbestimmungen
31.1. Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB.
31.2. Änderungen und Ergänzungen einzelner Aufträge sollen aus Beweisgründen schriftlich oder in Textform erfolgen.
31.3. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben durch diese AGB unberührt.
31.4. Sollten für einzelne Leistungen zusätzliche besondere Bedingungen vereinbart werden, gehen diese bei Widersprüchen den allgemeinen Bestimmungen dieser AGB vor.
UNTERNEHMENSDATEN
Alexander Pranzl – Print4Work
Sitz: Grein an der Donau, Österreich
Anschrift:
Am Hofberg 10
4360 Grein an der Donau
Telefon: 0660/5769977
E-Mail: office@print4work.at
UMSATZSTEUERHINWEIS
Print4Work wendet die Kleinunternehmerregelung gemäß § 6 Abs. 1 Z 27 UStG an. Daher wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen.